Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 10.02.2020 zum Aktenzeichen 11 S 6.20 vorläufig entschieden, dass die im Zuge des Ausbaus der Landesstraße 794 in der Ortsdurchfahrt Ruhlsdorf in Brandenburg geplanten Baumfällarbeiten erfolgen dürfen.
Aus der Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 10.02.2020 ergibt sich:
Ein Naturschutzverband begehrte im Rahmen eines Eilrechtsschutzverfahrens die Baumfällarbeiten vorläufig zu untersagen.
Das VG Potsdam hatte mit Beschluss vom 03.02.2020 diesen Antrag als unzulässig abgelehnt.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde des Naturschutzverbandes zurückgewiesen.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist der Eilrechtsschutzantrag zwar zulässig, soweit er sich gegen die für 26 Bäume erteilte Befreiung von den gesetzlichen Verboten des Alleenschutzes richtet. Er sei aber nicht begründet. Es sei anzunehmen, dass der geplante Ausbau zur Beseitigung erheblicher Defizite in der Verkehrssicherheit der Strecke notwendig und eine andere Möglichkeit der Ausführung, die eine Fällung der Alleebäume entbehrlich machen würde, auch im Beschwerdeverfahren nicht erkennbar geworden sei.
Soweit der Antragsteller außerdem gerügt habe, dass eine seiner Auffassung nach erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt worden, die Einhaltung artenschutzrechtlicher Verbote nicht gewährleistet, die Baumschutzsatzung der Stadt nicht beachtet und die an anderer Stelle vorgesehenen Ersatzmaßnahmen unzureichend seien, sei dem nicht weiter nachzugehen, weil der hierauf gestützte Antrag – wie vom Verwaltungsgericht bereits angenommen – unzulässig war.