Vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf hat am 24.11.2021 zum Aktenzeichen 14 Ca 1645/21 ein Kammertermin in dem Kündigungsschutzverfahren eines Mitarbeiters stattgefunden, dem die beklagte Stadt unter dem 18.03.2021 fristlos gekündigt hatte.
Die Kündigung wird auf den Vorwurf verschiedener Pflichtverletzungen in Zusammenhang mit einer Auftragsvergabe für den Kauf von Luftfilteranlagen für Düsseldorfer Grundschulen gestützt.
Auf übereinstimmenden Antrag der Prozessbevollmächtigten wurde das Verfahren ruhend gestellt.
Die Parteivertreter kündigten an, sich auf einen Aufhebungsvertrag verständigen zu wollen, vor dessen Abschluss die Personalvertretung der Stadt Düsseldorf beteiligt werden müsse.
Voraussichtlich werde ein gerichtlicher Vergleich im schriftlichen Verfahren zur Erledigung des Verfahrens abgeschlossen werden können.