Außerordentliche Kündigung als Verdachtskündigung wegen vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit

04. Januar 2022 -

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 10.12.2020 zum Aktenzeichen ­ 8 Sa 491/20 entschieden, dass die 45minütige Tätigkeit eines Lageristen in einer Pizzeria nicht geeignet ist, den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Gastroenteritis und Ermüdung zu erschüttern.

Es kann nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gefolgert werden, dass der Kläger vollschichtig seine körperlich anspruchsvolle Arbeit als Lagerist hätte ausüben können.