Die Bundesregierung hat am 11.12.2019 entschieden, den von der Thomas Cook-Insolvenz betroffenen Pauschalreisenden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Differenzbetrag zwischen ihren Zahlungen und dem, was sie aufgrund ihres Sicherungsscheins von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erhalten haben, auszugleichen.
Aus der Pressemitteilung des BMJV vom 09.10.2020 ergibt sich:
Für die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung steht seit dem 06.05.2020 ein kostenfreies, online-basiertes Anmeldeverfahren zur Verfügung.
Die Zurich-Versicherung hat den geschädigten Thomas-Cook-Pauschalreisenden bislang Versicherungsleistungen auf der Grundlage einer vorläufig festgelegten Quote von 17,5% gezahlt. Heute hat die Zurich-Versicherung angekündigt, den betroffenen Pauschalreisenden auf der Grundlage einer Quote von 26,38% einen Erhöhungsbetrag auf die bisherige Versicherungsleistung zu zahlen. Mit dem zweiten Zahlungslauf wird die Zurich-Versicherung voraussichtlich ab dem 19.10.2020 und damit während des laufenden Prozesses zur Anmeldung der Ausgleichszahlungen im Bundportal beginnen.
Zur Vermeidung von Doppel- oder Fehlzahlungen gilt für die Auszahlung der freiwilligen Ausgleichszahlung der Bundesregierung Folgendes:
Wer vor dem 09.10.2020 bereits eine Anmeldung im Thomas Cook Bundportal, im Tour Vital Bundportal oder im TCI Bundportal abgeschlossen hat, erhält weiterhin den Ausgleich der Differenz der Zahlungen zur Versicherungsleistung aufgrund der vorläufigen Quote von 17,5% im Rahmen der Ausgleichszahlung der Bundesregierung. Damit wird vermieden, dass sich die weitere Auszahlung bereits angemeldeter und in Prüfung befindlicher Ausgleichszahlungen durch den zweiten Zahlungslauf der Zurich verzögert.
Wer seine Anmeldung im Bundportal erst ab dem 09.10.2020 abschließt, erhält die Zahlung des Erhöhungsbetrags im Rahmen des zweiten Zahlungslaufs unmittelbar von der Zurich-Versicherung. Bei der Berechnung der Ausgleichszahlung der Bundesregierung wird dann eine Versicherungsleistung auf der Grundlage der Quote von 26,38% berücksichtigt.
Alle Pauschalreisenden können sich noch bis zum 15.11.2020 auf dem Bundportal registrieren und die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung anmelden.