Wie das Arbeitsgericht Bonn am 19.11.2020 mitteilt wurde der Verkündungstermin in dem Verfahren des Basketball-Profis Joshiko Saibou gegen die Bonner Telekom Baskets (2 Ca 1671/20) am 25.11.2020 aufgehoben, da die Parteien eine gütliche Einigung erzielt haben und das Verfahren durch Vergleich beendet wurde.