Arbeitgeber: Auskunft über Impfstatus

05. September 2021 -

Bestimmte Arbeitgeber wie beispielsweise Schulen und Kindertagesstätten sollen künftig den Covid-19-Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen dürfen.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 997 vom 03.09.2021 ergibt sich:

Für die entsprechende Änderung im Infektionsschutzgesetz stimmten am 03.09.2021 im federführenden Haushaltsausschuss die Vertreter der antragstellenden Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Gegenstimmen kamen von den Vertretern der Oppositionsfraktionen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Zu Beginn der Sitzung hatten FDP, Linke und Grüne gemeinsam sowie die AfD eine Anhörung zu den am Vorabend eingetroffenen Änderungsvorschlägen zum Infektionsschutzgesetz beantragt. Dieses Ansinnen wurde mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt.

Ausschuss beschließt Änderungen am Infektionsschutzgesetz

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich am 03.09.2021 ausführlich und kontrovers mit den geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) befasst, die in der kommenden Woche zusammen mit dem Gesetzentwurf zur Fluthilfe verabschiedet werden sollen.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 997 vom 03.09.2021 ergibt sich:

Eine von der Opposition geforderte neuerliche Anhörung über einen neuen Änderungsantrag der Koalition zum IfSG lehnten Union und SPD mit Verweis auf eine vorherige Anhörung ab. Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss, der nur mitberatend tätig ist, in geänderter Fassung mehrheitlich angenommen.

Der geänderte Gesetzentwurf siehtnunmehr in bestimmten Einrichtungen eine Auskunftspflicht der Mitarbeiter zu ihrem Impf- oder Serostatus (Genesung) vor, darunter nach Angaben der Bundesregierung in Kitas, Schulen und Pflegeheimen. Der Status kann über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder die Art und Weise der Beschäftigung entscheiden, wie es in der Vorlage heißt. Die Regelung gilt nur bei einer vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Der zu der Sitzung zugeschaltete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erläuterte den Abgeordneten, dass eine solche Regelung nicht neu sei und etwa in Krankenhäusern und Arztpraxen schon angewendet werde. Die Auskunftsplicht werde nunmehr auf andere sensible Bereiche erweitert, um Nutzer von Gemeinschaftseinrichtungen und speziell vulnerable Gruppen zu schützen.