In einem gemeinsamen Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder haben sich BRAK und DAV vehement dagegen ausgesprochen, die längst überfällige Anpassung des anwaltlichen Gebührenrechts weiter aufzuschieben.
Aus dem Newsletter der BRAK „Nachrichten aus Berlin“ Nr. 19/2020 vom 05.11.2020 ergibt sich:
Sie treten damit dem Antrag dreier Bundesländer im Finanzausschuss entgegen, die Gebührenreform – die nach dem derzeit vorliegenden Gesetzentwurf für ein Kostenrechtsänderungsgesetz Anfang 2021 in Kraft treten soll – auf das Jahr 2023 zu verschieben. Sie mahnen, den zwischen Anwaltschaft und Ländern auf der Ebene der Justiz erreichten Konsens aufrechtzuerhalten. Es ist aus Sicht von BRAK und DAV unerlässlich, das Gesetzgebungsverfahren nun sehr zügig abzuschließen, damit die Gebührenanpassung zum 01.01.2021 in Kraft treten kann und auch die Anwaltschaft nach nunmehr sieben Jahren an den wirtschaftlichen Entwicklungen beteiligt wird. Denn nur eine angemessene gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung gewährleistet dauerhaft den Zugang zum Recht, gerade auch in der Fläche.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 06.11.2020 mit dem Gesetzentwurf befassen. Am 16.11.2020 soll ein erweitertes Berichterstattergespräch im Bundestags-Rechtsausschuss stattfinden.