Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat am 14.10.2020 zum Aktenzeichen 106/20 beschlossen, dass sich die Parlamentarische Kontrollkommission des Thüringer Landtags zunächst nicht konstituieren darf.
Aus der Pressemitteilung des Thür. VerfGH Nr. 13/2020 vom 14.10.2020 ergibt sich:
Einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag gestellt. Kandidaten der Antragstellerin hatten vom Landtag wiederholt nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten. Die AfD-Fraktion sieht sich durch eine Konstituierung der Kommission ohne Mitglieder aus der eigenen Fraktionen in ihren Rechten auf Chancengleichheit und Mitwirkung als Fraktion und Opposition verletzt.
Ein Antrag in der Hauptsache liegt noch nicht vor. Der Beschluss erging wegen Eilbedürftigkeit ohne schriftliche Gründe. Die Gründe werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.