Das Kurzarbeitergeld wird weiterhin aufgestockt.
Das hat der Deutsche Bundestag zusammen mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.
Die Regelung soll es betroffenen Menschen erleichtern, durch längere Kurzarbeit eingetretene Einkommensverluste auszugleichen.
Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist, können das erhöhte Kurzarbeitergeld bis Ende März 2022 erhalten.
Der Bundestag hat den Anspruch um drei Monate verlängert. Zusätzlich sollen auch Beschäftigte, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind, von Januar bis März 2022 Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten.
Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist, können das erhöhte Kurzarbeitergeld bis Ende März 2022 erhalten.
Der Bundestag hat den Anspruch um drei Monate verlängert. Zusätzlich sollen auch Beschäftigte, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind, von Januar bis März 2022 Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten.
Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit in der Corona-Pandemie ist bereits verlängert worden.
Die maximale Bezugsdauer von 24Monaten gilt bis Ende März 2022.
Die entsprechende Verordnung betraf allerdings nicht das erhöhte Kurzarbeitergeld.
Quelle: Bundesregierung; Mitteilung vom 10.12.2021