Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 21.05.2021 zum Aktenzeichen 5 S 2545/18 in dem Verfahren zu dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts vom 27.07.2018 für das Vorhaben „Anpassung Schallschutz in Hockenheim“ auf die Klage der Großen Kreisstadt Hockenheim den Planfeststellungsbeschluss aufgehoben.
Aus der Pressemitteilung des VGH BW Nr. 30/2021 vom 21.05.2021 ergibt sich:
Der VGH hat das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet, neu über den Antrag der Großen Kreisstadt Hockenheim zu entscheiden, ob der Planfeststellungsbeschluss für die Neubaustrecke Mannheim-Stuttgart aus dem Jahr 1981 um Auflagen zu aktiven Schallschutzmaßnahmen zu ergänzen ist.
Das Urteil erging im Anschluss an die gestrige mündliche Verhandlung des 5. Senats. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden.