Mit Anklageschrift vom 17.09.2021, Az. 220 Js 942/19, hat die Staatsanwaltschaft Köln Anklage gegen Thomas Drach und einen mutmaßlichen Mittäter wegen drei Überfällen auf Geldtransporte erhoben.
Aus der Pressemitteilung des LG Köln Nr. 7/2021 vom 22.09.2021 ergibt sich:
Die Anklageschrift ist am gleichen Tage beim Landgericht Köln eingegangen und hier bei der 21. großen Strafkammer als Schwurgericht eingetragen worden (Az. 321 Ks 10/21).
Dem Angeschuldigten Drach wird vorgeworfen, (1.) am 24.03.2018 in Köln, (2.) am 06.03.2019 am Terminal 2 des Flughafens Köln/Bonn und (3.) am 09.11.2019 in Frankfurt mit Waffengewalt Geldtransportmitarbeiter von Sicherheitsunternehmen überfallen und ihnen das von ihnen transportierte Bargeld abgenommen zu haben. In den ersten beiden Fällen soll der Angeschuldigte Drach hierbei ein Sturmgewehr AK-47, im dritten Fall einen Revolver verwendet haben. In den Fällen 1 und 3 waren die Tageseinnahmen der IKEA-Filialen Köln-Godorf und Frankfurt, im Fall 2 die für die Gepäckwagenstationen am Kölner Flughafen vorgesehenen Münzgelder das Ziel. In den drei Fällen sollen 76.175,00 €, ca. 400 € Münzgeld und 58.600,00 € erbeutet worden sein, weswegen die Staatsanwaltschaft u.a. die Einziehung der Tatbeute in einer Gesamthöhe von 141.831,00 € beantragt.
In den Fällen 2 und 3 soll der Angeschuldigte Drach auf jeweils einen Mitarbeiter der Sicherheitsfirmen geschossen haben. In Fall 2 wurde der Geschädigte durch einen Schuss getroffen, wobei er einen Durchschuss des rechten Oberschenkels mit anschließendem Einschuss in den linken Oberschenkel erlitt. Er musste notoperiert und intensivmedizinisch behandelt werden. Im Fall 3 geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der geschädigte Geldbote, nachdem ihm der Angeschuldigte Drach die Geldkassette entrissen hatte, einen Schuss auf den weglaufenden Angeschuldigten abgeben konnte. Daraufhin soll der Angeschuldigte Drach im Laufen einen Schuss auf den Geschädigten abgegeben haben, wobei er zur Überzeugung der Staatsanwaltschaft den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen haben soll. Der Geschädigte wurde von einer Kugel im Bereich des linken vorderen Oberschenkels getroffen, wodurch u.a. die Oberschenkelvene des Geschädigten zerfetzt wurde. Hierdurch verlor er 1,5 bis 2 Liter Blut, musste notoperiert und intensivmedizinisch behandelt werden. Er leidet neben den körperlichen Schäden nach der Anklageschrift an erheblichen psychischen Folgen.
Nachdem die Staatsanwaltschaft diese mutmaßliche Schussabgabe durch den Angeschuldigten Drach als versuchten Mord bewertet hat (Mordmerkmale Habgier und Verdeckungsabsicht), hat sie Anklage zum Schwurgericht erhoben. Sie wirft dem Angeschuldigten Drach daneben besonders schweren Raub in 3 Fällen, gefährliche Körperverletzung in 2 Fällen, einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in 2 Fällen, einen Verstoß gegen das Waffengesetz sowie Urkundenfälschung und Brandstiftung in 3 Fällen vor.
Mitangeklagt ist ein zum Zeitpunkt der Anklageerhebung 52-jähriger niederländischer Staatsangehöriger, dem zur Last gelegt wird, die zweite Tat gemeinschaftlich mit dem Angeschuldigten Drach begangen und ihm bei der dritten Tat geholfen zu haben (Beihilfe). In allen drei Fällen geht die Anklage davon aus, dass die jeweiligen Täter mit einem gestohlenen Fluchtauto, das mit gestohlenen oder gefälschten Kennzeichen versehen worden war, vom Tatort geflohen sind, diese Fahrzeuge dann angezündet haben und ihre Flucht mit einem weiteren Fahrzeug fortgesetzt haben.
Der Angeschuldigte Thomas Drach ist wegen Gewaltdelikten mehrfach vorbestraft. Unter anderem verurteilte ihn das Landgericht Hamburg am 08.03.2001 wegen erpresserischen Menschenraubs zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 6 Monate. Diesem Urteil lag die Entführung des seinerzeit Geschädigten Prof. Dr. Jan Philipp Reemtsma im März 1996 zu Grunde, bei der der Angeschuldigte Mittäter war. Auch im Hinblick auf die erheblichen Vorverurteilungen hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeschuldigten Drach in der Sicherungsverwahrung beantragt und deswegen seine psychiatrische Begutachtung durch einen Sachverständigen bereits im Ermittlungsverfahren in Auftrag gegeben.
Die 21. große Strafkammer des Landgerichts Köln wird nunmehr im Zwischenverfahren prüfen, ob gegen die Angeschuldigten ein hinreichender Tatverdacht besteht. Bejaht sie dies, wird sie das Hauptverfahren eröffnen und die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zulassen. Regelmäßig bestimmt der Vorsitzende in diesem Fall auch Termine für eine etwaige Hauptverhandlung. Erfahrungsgemäß wird diese Prüfung im Zwischenverfahren mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Das Landgericht Köln wird über den Fortgang in dieser Sache regelmäßig durch Pressemitteilung informieren. Eigenständiger Anfragen nach dem Sachstand bedarf es nicht.
Für die Angeschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Sie haben sich im Ermittlungsverfahren zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.