Das Amtsgericht Tiergarten hat mit Urteil vom 23.04.2024 zum Aktenzeichen 253 Ds 182/23 in einem Prozess um einen Farbanschlag auf das Brandenburger Tor drei Angeklagte – zwei Männer im Alter von 28 und 64 Jahren und eine 22-jährige Frau – der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig gesprochen und gegen die Angeklagten Freiheitsstrafen von acht Monaten verhängt. Die Strafen wurden jeweils zur Bewährung ausgesetzt.
Aus der Pressemitteilung des AG Tiergarten Nr. 17/2024 vom 23.04.2024 ergibt sich:
Nach den Feststellungen des Gerichts haben die Angeklagten am 17. September 2023 gemeinsam mit weiteren Aktivisten einen Farbanschlag auf das Brandenburger Tor in Berlin-Mitte verübt. Die Angeklagten, die ihre Beteiligung an der Aktion bereits zu Prozessbeginn eingeräumt hatten, hätten damit gegen die Klimapolitik der Bundesregierung protestieren wollen, so die Vorsitzende in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Durch den Farbanschlag sei ein Sachschaden in Höhe von rund 110.000,- Euro entstanden. Allein die Einrüstung des Gebäudes habe erhebliche Kosten verursacht. In der Hauptverhandlung wurde unter anderem eine Mitarbeiterin einer Restaurierungsfirma vernommen, die mit der Reinigung des Denkmals befasst war.
Bei der Bemessung der Strafe hat das Gericht – neben der Schadenshöhe – strafschärfend berücksichtigt, dass hierdurch ein nationales Denkmal beschädigt worden sei. Das von den Angeklagten erklärte Ziel, eine Änderung der Klimapolitik zu erreichen, rechtfertige eine solche Aktion nicht. In einer Demokratie gebe es andere Möglichkeiten, seine politischen Ziele zu erreichen.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Verhängung von Freiheitsstrafen mit Bewährung von acht Monaten beantragt. Die Verteidigung hat auf Freispruch plädiert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit den Rechtsmitteln der Berufung oder der Revision angefochten werden.