Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 11.01.2023 zum Aktenzeichen 3 Sa 332/22 die Berufung des langjährigen „Alles was zählt“-Darstellers, der im Jahre 2021 aus der RTL-Serie ausgeschieden war, zurückgewiesen,
Aus der Pressemitteilung des LAG Köln Nr. 01/2023 vom 13.01.2023 ergibt sich:
Der Kläger beanspruchte die Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis durch die letzte Befristung seines Arbeitsvertrages nicht zum 31.12.2021 geendet habe. Er ist der Auffassung, dass sein Bestandsschutzinteresse die von der Beklagten in Anspruch genommene Kunstfreiheit überwiege. Er sei zudem zu Unrecht abgemahnt worden und habe Anspruch auf ein Schmerzensgeld.
Das Arbeitsgericht Köln hatte die Klage mit Urteil vom 08.04.2022 abgewiesen (19 Ca 6550/21).
Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung des Klägers wies das Landesarbeitsgericht Köln nunmehr zurück.
In der mündlichen Verhandlung beim Landesarbeitsgericht Köln hatten die Parteien Gelegenheit, zum Sachverhalt und ihren Rechtsansichten – insbesondere zur streitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Stellung zu nehmen und Vergleichsgespräche zu führen. Eine einvernehmliche Regelung zur Beilegung des Rechtsstreits konnte nicht erzielt werden.