Allergene Duftstoffe in Spielzeug: EU-Kommission verbessert Kennzeichnung und verbietet weitere Duftstoffe

14. Dezember 2020 -

Die EU-Kommission hat am 11.12.2020 beschlossen, die Liste der verbotenen Duftstoffe in Spielzeug zu erweitern und eine Kennzeichnungspflicht für weitere allergene Duftstoffe einzuführen.

Aus EU-Aktuell vom 11.12.2020 ergibt sich:

Da allergene Duftstoffe unabhängig von ihrer Verwendung weiterhin Allergien auslösen können, hat die EU-Kommission die Spielzeugrichtlinie geändert und die Liste der 55 verbotenen Duftstoffe um Atranol, Chloratranol und Methylheptincarbonat in Spielzeug und Spielzeugmaterialien erweitert.

Zusätzlich sehen die neuen Regeln vor, dass 61 weitere allergene Duftstoffe in Spielzeug, wenn sie mehr als 100 mg/kg enthalten, auf dem Spielzeug, auf einem aufgeklebten Etikett, auf der Verpackung oder einem Beipackzettel gekennzeichnet werden müssen.

Die neuen Vorschriften werden in den nächsten Tagen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Kennzeichnungsvorschriften und -verbote gelten 18 Monate später in allen Mitgliedsstaaten.