Aktive Nutzungspflicht des beA: Allgemeine Einführung wird nicht verschoben

12. Dezember 2020 -

Der Zeitplan für die Einführung der verpflichtenden Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs wird nicht verschoben.

Aus BRAK, Nachrichten aus Berlin Nr. 22/2020 vom 10.12.2020 ergibt sich:

Einen entsprechenden Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, die allgemein ab dem 01.01.2022 eintretende aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) zunächst bis zum Jahr 2025 zurückzustellen, lehnte der Bundestag in seiner Sitzung am 27.11.2020 ab. Die BRAK hatte sich entschieden gegen eine Verschiebung ausgesprochen.

Dies würde aus ihrer Sicht einen erheblichen Rückschritt in der Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs, eine Verhinderung effektiven Arbeitens durch Medienbrüche in Anwaltschaft und Justiz und nicht zuletzt verlorene Investitionen in den öffentlichen Haushalten, bei der BRAK sowie in den Anwaltskanzleien mit sich bringen. Vor der Beschlussfassung im Bundestag wurde der Antrag am 25.11.2020 eingehend im Bundestags-Rechtsausschuss erörtert und sodann abgelehnt. An der Sitzung nahm der Vorsitzende des Ausschusses Anwenderbeirat beA der BRAK, Christoph Sandkühler, teil und beantwortete Fragen der Abgeordneten. Zuvor hatte BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels an einem ebenfalls im Rechtsausschuss geführten erweiterten Berichterstattergespräch am 16.11.2020 teilgenommen und dort insbesondere deutlich gemacht, aus welchen Gründen eine Verschiebung des Zeitplans kontraproduktiv sei.