Änderung des Strahlenschutzgesetzes auf den Weg gebracht

24. März 2021 -

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Weg für die Änderung des 2017 verabschiedeten Strahlenschutzgesetzes frei gemacht.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 377 vom 24.03.2021 ergibt sich:

In seiner Sitzung am Mittwochvormittag billigte der Ausschuss mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes (BT-Drs. 19/26943 – PDF, 1,4 MB). Die FDP- Fraktion enthielt sich, während sich die Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen den Gesetzentwurf aussprachen. Das Bundestagsplenum befasst sich am morgigen Donnerstag mit der Vorlage.

Ebenfalls mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen wurde ein Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD, der den Verantwortlichen mehr Zeit einräumt, um die für den Schutz vor Radon erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Die knappe Umsetzungsfrist sei bei der öffentlichen Anhörung am 22. März zu Recht kritisiert worden, begründete ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion den Antrag. Die AfD-Fraktion lehnte den Änderungsantrag ab; FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Mit Blick auf den Gesetzentwurf begrüßte es der Vertreter von CDU/CSU, dass bei gewissen Anlagen, die ionisierende Strahlung erzeugen, die Genehmigungs- durch eine Anzeigepflicht ersetzt werden soll. Auch ein Vertreter der AfD-Fraktion fand im Gesetzentwurf positive Punkte. Abzulehnen sei jedoch die vorgesehene Senkung des Grenzwerts für Radon. Denn die Anhörung habe gezeigt, dass es keine eindeutige Korrelation zwischen Radonbelastung und Lungenkrebsrisiko gebe.

Eine Vertreterin der FDP-Fraktion forderte mehr Aufklärung der Bevölkerung über die Belastung durch Radon. Außerdem sprach sie sich für ein KfW-Förderprogramm für bauliche Schutzmaßnahmen gegen Radon aus. Eine Vertreterin der SPD-Fraktion stellte sich hinter den Gesetzentwurf und betonte, dass dieser – anders als von einem Sachverständigen in der Anhörung dargestellt – keine Änderung der Zuständigkeit der Zollverwaltung beinhalte.

Kritik am Gesetzentwurf kam von der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Gesundheitsrisiken von Niedrigstrahlung würden nicht ausreichend berücksichtigt, bemängelte ein Vertreter der Linksfraktion. Die schon bei Inkrafttreten des Gesetzes 2017 bestehenden Defizite würden nicht behoben, sagte eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen. Die beiden Fraktionen legten zwei voneinander unabhängige Entschließungsanträge vor, die beide unter anderem das Ziel verfolgen, den Radon-Grenzwert von 300 auf 100 Becquerel pro Kubikmeter zu senken. Beide Entschließungsanträge wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP abgelehnt.