Abgeworben und dann direkt gekündigt worden

01. Dezember 2024 -

Ben Askins, ein erfolgreicher Unternehmer und Influencer, der auf seinem TikTok-Kanal Geschichten aus der Arbeitswelt sammelt, wurde von einem enttäuschten Mitarbeiter namens James kontaktiert. James teilte mit, dass er aus einem festen ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis abgeworben wurde und dann dort nach nur zwei Tagen am neuen Arbeitsplatz in der Probezeit unerwartet entlassen wurde. Dies teilte James in den sozialen Netzwerken mit.

Nach nur einem Arbeitstag erhielt James eine Nachricht seines neuen Chefs, in der stand, dass er die Firma verlassen müsse. Völlig überrascht und schockiert reagierte James mit Unglauben auf diese Nachricht. Sein Chef erklärte ihm, dass er keine Begründung für die Entlassung erhalten könne, da die Gründe vertraulich seien. Der Entlassene wurde einfach auf die Straße gesetzt.

Ben Askins und seine Follower auf TikTok reagierten empört auf diesen Vorfall. Viele waren der Meinung, dass James rechtliche Schritte gegen seine ehemalige Firma einleiten sollte. Allerdings wiesen einige darauf hin, dass es während der Probezeit begrenzte rechtliche Möglichkeiten gibt.

James selbst äußerte sich im Chat-Verlauf frustriert und verärgert. Er wies darauf hin, dass die Firma ihn aktiv von seinem alten Job abgeworben hatte. Seine Entlassung innerhalb von nur zwei Tagen erschien ihm ungerecht.

Der Chef der Firma äußerte sich nur vage zu dem Vorfall und bat James, sich zivilisiert zu verhalten. Er empfahl James sogar, sich an seinen alten Arbeitgeber zu wenden. Trotzdem blieb die Frage nach den Gründen für die Entlassung offen und James fühlte sich ungerecht behandelt.

Die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern durch Headhunter ist ein normaler Bestandteil des Arbeitsalltags. Dabei gibt es jedoch Einschränkungen und Regeln, die berücksichtigt werden müssen. Abwerbungen von direkten Konkurrenten sind aufgrund möglicher Betriebsgeheimnisse schwierig und es müssen die Kündigungsfristen eingehalten werden. Jegliche Versuche, Mitarbeiter zum Vertragsbruch zu verleiten oder ein Unternehmen durch das Abwerben zu schädigen, sind illegal.

Es ist grundsätzlich erlaubt, ein kurzes Telefonat am Arbeitsplatz zu führen, aber ausführlichere Verhandlungen sollten außerhalb des Büros stattfinden. Arbeitnehmer, die eine Abwerbung erhalten, sollten diskret reagieren, nicht zu enthusiastisch sein und ausreichend Zeit zum Abwägen der Optionen nehmen.

Des Weiteren ist davor zu warnen Abwerbungen zum Schein vorzunehmen, bei denen Unternehmen versuchen, unkündbare Mitarbeiter loszuwerden, indem sie diese abwerben lassen und die abgeworbenen Arbeitnehmer dann direkt wieder gekündigt werden. Dieses Vorgehen ist nicht moralisch vertretbar und kann rechtliche Konsequenzen haben.

Um derartiges zu vermeiden empfiehlt Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Usebach von der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC abgeworbenen Arbeitnehmern mit dem abwerbenden Arbeitgeber zu verhandeln, das im neuen Arbeitsvertrag die Probezeit gestrichen und eine Kündigungsfrist, wie im alten Job, vereinbart wird.