Als Arbeitnehmer in Deutschland ist man grundsätzlich nicht unkündbar. Das deutsche Arbeitsrecht gibt dem Arbeitgeber das Recht, das Arbeitsverhältnis unter bestimmten Bedingungen zu kündigen. Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen, in denen ein Arbeitnehmer als so genannter „unkündbar“ gelten kann. Diese Ausnahmen basieren in der Regel auf gesetzlichen Regelungen oder Tarifverträgen und sind meist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Eine Möglichkeit, als Arbeitnehmer in Deutschland unkündbar zu sein, ist beispielsweise die Zugehörigkeit zum Betriebsrat. Betriebsräte genießen einen besonderen Kündigungsschutz nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ein Betriebsratsmitglied kann während seiner Amtszeit und in den sechs Monaten danach nur unter strengen Voraussetzungen gekündigt werden. Dazu gehört unter anderem, dass die Kündigung vom Betriebsrat oder der Gewerkschaft genehmigt werden muss.
Ein weiterer Fall, in dem ein Arbeitnehmer als unkündbar gilt, ist die Schwangerschaft. Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist eine Kündigung während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung grundsätzlich unzulässig. Auch während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur in Ausnahmefällen kündigen.
Des Weiteren können auch bestimmte Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag dazu führen, dass ein Arbeitnehmer als unkündbar gilt. So ist es beispielsweise möglich, dass eine tarifliche Regelung einen besonderen Kündigungsschutz vorsieht, der über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht. In solchen Fällen ist der Arbeitnehmer in der Regel nur unter sehr strengen Bedingungen kündbar.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch in den genannten Fällen eine Kündigung nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist. Selbst Betriebsratsmitglieder oder schwangere Arbeitnehmerinnen können unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden, zum Beispiel wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Kündigung rechtfertigt. Ein solcher wichtiger Grund kann beispielsweise ein schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten oder ein massives Fehlverhalten sein.
Es ist daher ratsam, sich im Falle einer Kündigung rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen und seine Rechte zu prüfen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dabei helfen, die Wirksamkeit der Kündigung zu überprüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Insgesamt lässt sich also festhalten, dass es in Deutschland nur sehr wenige Fälle gibt, in denen ein Arbeitnehmer als unkündbar gilt. Meistens beruht der Kündigungsschutz auf gesetzlichen Regelungen oder Tarifverträgen und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Selbst in diesen Fällen ist eine Kündigung jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen und kann unter bestimmten Umständen rechtlich zulässig sein. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten im Falle einer Kündigung zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.