Die EU will die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder strenger kontrollieren und hat neue Vorschriften für den Export, Import und die Verbringung von Kunststoffabfällen erlassen.
Aus EU-Aktuell vom 22.12.2020 ergibt sich:
Ausnahmen bestehen für saubere Plastikabfälle, die zum Recycling geschickt werden. Die neuen Regeln treten am 01.01.2021 in Kraft.
In den letzten zehn Jahren hat der unkontrollierte Handel mit Kunststoffabfällen zugenommen und schadet sowohl der Umwelt als auch der öffentlichen Gesundheit. Die neuen Regeln sollen den Export von Kunststoffabfällen in Drittländer beenden, die nicht über die Kapazitäten und Standards verfügen, um diese nachhaltig zu entsorgen. Dies ist auch eine der Hauptverpflichtungen des Europäischen Grünen Deals und des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft. Die Entscheidung vom 22.12.2020 unterstützt auch die EU-Kunststoffstrategie, die darauf abzielt, Kunststoffabfälle zu reduzieren und eine bessere Sortierung und Verwertung zu fördern.