Ein Hitzetag bei der Arbeit: Damit muss man im Sommer rechnen. Eine Wärmewelle aber kann Beschäftigen ganz schön zusetzen. Was gilt dann gesetzlich?
- Einen Anspruch auf Hitzeurlaub gibt es nicht
Einen generellen Anspruch auf Hitzeurlaub sieht das deutsche Arbeitsrecht nicht vor. Der Arbeitgeber ist jedoch gesetzlich verpflichtet, die Arbeit so zu organisieren, dass eine Gefahr für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird. Dazu gehört laut Rechtsexperten auch der Schutz vor extremen Temperaturen.
Hier kommt die Arbeitsstättenverordnung ins Spiel. Sie schreibt vor, dass Arbeitgeber sicherstellen müssen, dass die Temperaturen am Arbeitsplatz gesundheitsförderliche Bedingungen bieten. Genauere Angaben werden in der technischen Regel für Arbeitsstätten zum Thema Raumtemperatur gemacht. Sie legt beispielhaft Maßnahmen fest, aus denen Arbeitgeber wählen können, wenn es zu heiß wird.
Wenn die Außen- und Innenlufttemperaturen über 26 Grad liegen, sind Maßnahmen Wunsch. Steigt die Temperatur in den Arbeitsräumen über 30 Grad Celsius, muss der Arbeitgeber handeln. Bei mehr als 35 Grad Celsius sind normale Bürotätigkeiten im Raum nicht mehr erlaubt, es sei denn, es werden zusätzliche Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Hitzebekleidung ergriffen.
Zu möglichen Maßnahmen zählen beispielsweise Ventilatoren oder Klimaanlagen, die Anpassung der Kleiderordnung, die Verschiebung der Arbeitszeiten oder die Bereitstellung ausreichender Getränke. Letztendlich liegt es jedoch in der Entscheidung des Arbeitgebers, welche Maßnahmen er zur Verbesserung der Hitze-Situation umsetzt.
- Arbeit unterbrechen bei Hitze
Nur als letzter Ausweg: Wenn Beschäftigte die Hitze am Arbeitsplatz als unerträglich empfinden, sollten sie den Arbeitsplatz nicht einfach verlassen. Im schlimmsten Fall riskieren sie eine Abmahnung. Sind die Beschäftigten jedoch einer so großen Hitze am Arbeitsplatz ausgesetzt, dass dadurch ihre Gesundheit gefährdet ist – und unternehmen die Arbeitgeber keine Gegenmaßnahmen, dürfen die Arbeitnehmer als letzten Ausweg die Arbeit unterbrechen.
Es empfiehlt sich, bevor man diesen Schritt geht, ernsthaft nach Lösungen zu suchen und den Arbeitgeber auf entsprechende Maßnahmen zu drängen. Falls es im Unternehmen einen Arbeitssicherheitsexperten oder einen Betriebsrat gibt, können sie bei einer internen Lösungsfindung helfen.
- Die Vorgaben für die Kleidung gelten auch an heißeren Tagen
Auch die üblichen Regeln für die Kleidung im Arbeitsumfeld dürfen Arbeitnehmer nicht einfach ignorieren, wenn es zu warm wird. Die Lockerung der Vorschriften zur Kleidung wird zwar als Möglichkeit in den Vorschriften für den Arbeitsplatz erwähnt, aber die endgültige Entscheidung liegt beim Arbeitgeber.
In dieser Situation ist es ratsam, Konflikte nicht übertrieben eskalieren zu lassen. Es empfiehlt sich auch hier, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, auf die Situation hinzuweisen und im Idealfall konkrete Lösungsvorschläge zu machen. Falls es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieses Gremium die richtige Anlaufstelle für die Beschäftigten. Der Betriebsrat hat echtes Mitbestimmungsrecht in Bezug auf die Kleidervorschriften. Bei der Einführung oder Änderung eines betrieblichen Dresscodes muss er konsultiert werden.
Idealerweise gibt es bereits vor einem Hitzewelle konkrete Vorschriften, die festlegen, wie locker sich Angestellte bei hohen Temperaturen kleiden dürfen. Zum Beispiel, dass bei Erreichen einer bestimmten Raumtemperatur das Sakko und die Krawatte abgenommen werden dürfen.
Hier gibt es jedoch auch Grenzen. Die Arbeitsschutzvorschriften dürfen nicht einfach außer Kraft gesetzt werden. Auch bei sehr hohen Temperaturen dürfen also Sicherheitsschuhe nicht durch Sandalen ersetzt werden.
- Kein Recht auf kostenlose Getränke vom Arbeitgeber
Obwohl es empfohlen wird, gibt es auch keinen generellen Anspruch auf kostenlose Getränke ab einer bestimmten Raumtemperatur. Es sei denn, im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag ist etwas anderes vereinbart.
Die genaue Ausgestaltung der Fürsorgepflicht ist dem Arbeitgeber überlassen. Allerdings ist es schwer vorstellbar, wie ein Arbeitgeber der Austrocknung seiner Angestellten entgegenwirken kann, ohne Getränke bereitzustellen. Sollte er sich dennoch weigern, ist es ratsam, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.
Ein Anspruch könnte auch bei der sogenannten Hitzearbeit“bestehen. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, bei denen es durch Hitze, körperliche Anstrengung und andere Faktoren wie Schutzkleidung zu einer Erhöhung der Körpertemperatur kommt – zum Beispiel beim Straßenbau in der Mittagssonne.
- Schwangere haben besondere Rechte
Schwangere Frauen in Deutschland haben spezielle Rechte und Schutzmaßnahmen, die auch bei extremen Temperaturen gelten. Der Arbeitgeber muss konkret eine Risikobewertung durchführen und sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen für Schwangere sicher sind.
Bei extremen Temperaturen muss der Arbeitgeber prüfen, ob diese für die schwangere Mitarbeiterin eine Gefahr darstellen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen. Sollte dies nicht möglich sein, könnte es zu einem individuellen Beschäftigungsverbot kommen. Ein Arzt kann in solchen Situationen ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn er feststellt, dass die Arbeit unter den gegebenen Hitze-Bedingungen die Gesundheit der Schwangeren oder des ungeborenen Kindes gefährdet.
Schwangere Frauen, die das Gefühl haben, dass ihre Gesundheit durch hohe Temperaturen gefährdet ist und der Arbeitgeber nicht angemessen reagiert, können sich an den Betriebsrat oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden.