Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 09.11.2017 zum Aktenzeichen C 306/16 entschieden, dass ein Arbeitnehmer der ein Mitarbeiter bis zu 12 Arbeitstage am Stück arbeiten kann und muss.
Im konkreten Fall ging es um einen Casino-Mitarbeiter, welcher in einer Woche seinen „freien Tag“ an einem Montag hatte, dann eine volle 6-Tage-Woche arbeitete und dann in der Folgewoche erneut eine volle 6-Tage-Woche arbeitete. Erst am Sonntag hatte der Mitarbeiter dann wieder einen freien Tag und arbeitete somit 12 Tage am Stück – ohne einen freien Tag zwischendurch.
Aus der europäische Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003 88/EG) ergeben sich für die EU-Mitgliedsstaaten die maßgeblichen Vorgaben bezüglich der Arbeitszeiten von Beschäftigten. Die Richtlinie enthält die wöchentliche Höchstarbeitszeit, die täglichen Ruhezeiten, die Ruhepausen – und die Ruhetage. In § 5 der Richtlinie ist geregelt, dass jedem Arbeitnehmer pro Siebentageszeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden gewährt wird.
Schon die Bibel predigt, dass am 7. Tage „geruht“ werden soll. Das Arbeitsrecht predigt dagegen, dass in einer 7-Tage-Woche ein Tag geruht werden soll.
Nach dem EuGH ist es nicht maßgeblich, wann der Ruhetag innerhalb der 7-Tage-Woche ist. Im schlimmsten Fall muss ein Arbeitnehmer somit bis zu 12 Tage am Stück arbeiten.
Als Arbeitnehmer stellt man sich die Frage, ob die Richtlinie nicht das Ziel verfolgt hat, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern.
Das Wohl und die Gesundheit der Arbeitnehmer sind bei einem 12-Tage-Arbeitszyklus aber wohl kaum anzunehmen. Wenn nämlich innerhalb einer 7-Tage-Woche zunächst ein Ruhetag am Anfang (z. B. Montag) eines 14-tägigen Zyklus (also zwei aufeinanderfolgenden 7-Tage-Wochen) ist und in der 2. 7-Tage-Woche am Ende (Sonntag) besteht, dann hat der Arbeitnehmer 12 Tage infolge gearbeitet. Die damit 12 Arbeitstage am Stück sind wohl alles andere als nicht anstrengend und gesund.
In Deutschland und zahlreichen weiteren EU-Mitgliedsstaaten herrscht jedoch die 5-Tage-Woche, sodass sich das Problem bei uns nicht derart stellt. In Deutschland wäre es nach dem EuGH somit möglich an 10 Tagen infolge zu arbeiten.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. ist im Schwerpunkt im Arbeitsrecht tätig und steht Ihnen für Rückfragen sehr gern per E-Mail, auf der Webseite oder per Telefon zur Verfügung!