Der Bundesgerichtshof hat am 24.11.2020 zum Aktenzeichen 3 StR 313/20 das Urteil gegen einen tunesischen Staatsangehörigen, der gemeinsam mit seiner Ehefrau einen Sprengstoffanschlag in Deutschland vorbereitet hatte, bei dem das tödliche Gift Rizin über eine Splitterbombe verbreitet werden sollte, bestätigt.
Aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 10.12.2020 ergibt sich:
Gemeinsam mit seiner Ehefrau hatte der Angeklagte ab September 2017 einen jihadistisch motivierten Sprengstoffanschlag in Deutschland vorbereitet, um „Andersgläubige“ zu töten. Das OLG Düsseldorf hat ihn deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Ehefrau wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt.
Der BGH hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.
Mit der Entscheidung des BGH ist das Urteil des OLG Düsseldorf nun rechtskräftig.
Über die Revision der Ehefrau ist noch nicht entschieden.