Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 17.04.2019 das Model und die Influencerin Bonnie Strange für ihre Beleidigungen gegenüber einem Modeverkäufer zu einem beachtlichen Schmerzensgeld verurteilt – und zwar in Höhe von 10.000 Euro.
Im Winter des Jahres 2017 war sie mit einer Freundin in Berlin shoppen. Es kam dabei in einem Modegeschäft zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Verkäufer und der Influencerin. Schließlich warf der Verkäufer sie aus dem Geschäft. Vor dem Geschäft filmte sich die Influencerin und beleidigte den Verkäufer und rief ihre Fans dazu auf: „Macht ihn fertig.“; den Verkäufer bezeichnete sie in einem Video zudem als „Arschloch“.
Die Influencerin hat die Videos sodann auf ihrem Snapchat-Kanal hochgeladen und damit veröffentlicht. Die Videos verbreiteten sich aufgrund ihrer Bekanntheit stark.
Der Verkäufer forderte ein Schmerzensgeld von 20.000 €, was das Gericht aber nur zur Hälfte zusprach, weil das Interesse an den hochgeladenen Videos durch die Schnelllebigkeit der sozialen Medien rasch abnahm.