Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 01.12.2020 zum Aktenzeichen 21 W 137/20 entschieden, dass die Verpflichtung, einem Gesellschafter zusammen mit zwei hierzu Bevollmächtigten Einsicht in Handelsbücher und Geschäftsunterlagen zu gewähren, während der Corona-Pandemie nicht durch die Bereitstellung eines 13 m² großen, mit zahlreichen, nicht beschrifteten Kartons und weiteren Möbelstücken zugestellten Kellerraumes erfüllt wird. Die GmbH hätte […]