Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 13. April 2022 zum Aktenzeichen 1 BvR 1021/17 entschieden, dass die Auslegung eines auf Urheberrecht beruhenden zivilgerichtlichen Verbotstitels durch einen Ordnungsgeldbeschluss verfassungswidrig ist. Die Vollstreckungsgläubigerin, die Klägerin des zugrunde liegenden Erkenntnisverfahrens, ist eine indirekte Tochtergesellschaft eines amerikanischen Unternehmens, das Computerspiele entwickelt und vertreibt. Dazu gehören auch die beiden verfahrensgegenständlichen […]