Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 24.03.2023 zum Aktenzeichen 2 S 94/22 entschieden, dass ein Autofahrer, der von einem Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, die Vorfahrt des Verkehrs auf der Landstraße achten muss. Aber auch die Radfahrer auf einem parallel zur Landstraße verlaufenden Radweg, den der Autofahrer überqueren muss, haben Vorfahrt. Das hat […]