Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 9. August 2022 zum Aktenzeichen 4 L 680/22.KO entschieden, dass wenn ein unter Einfluss von Drogen stehender Fahrerlaubnisinhaber behauptet, er habe die Drogen unbewusst zu sich genommen, es detaillierter, in sich schlüssiger und von der ersten Einlassung an widerspruchsfreier Darlegungen bedarf, die einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lassen. Aus der […]