Das Verwaltungsgericht Köln hat am 11.01.2023 zu den Aktenzeichen 21 K 4871/22, 21 K 4874/22, 21 K 4923/22, 21 K 5019/22 und 21 L 1439/22 entschieden, dass die von der Stadt Köln festgesetzten Sondernutzungsgebühren für den Betrieb von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter rechtmäßig sind. Aus der Pressemitteilung des VG Köln vom 11.01.2023 ergibt sich: Der […]