Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 20.1.2025 zum Aktenzeichen 2 Orbs 4/25 entschieden, dass die Beschilderung mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h und einem Überholverbot für Lkws und Busse nicht „verwirrend“ ist. Wer Verkehrsschilder nicht versteht oder verstehen will, handelt vorsätzlich, da er sich bewusst und gewollt gegen die Rechtsordnung stellt. Damit […]