Das Bundesverfassungsgericht hat am 04.05.2020 zu den Aktenzeichen 2 BvL 6/17, 2 BvL 8/17, 2 BvL 7/17 entschieden, dass die Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Alimentationsprinzip unvereinbar sind, soweit sie die Besoldung kinderreicher Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppe R 2 in den Jahren 2013 bis 2015 regeln. Aus der Pressemitteilung des BVerfG Nr. 64/2020 […]