Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat am 23.09.2020 zum Aktenzeichen 8 A 1161/18 entschieden, dass die Türkisch Islamische Gemeinde (Ditib) in der Stadt Oer-Erkenschwick freitags durch den Muezzin mittels eines Lautsprechers zum Gebet rufen zu darf. Aus der Pressemitteilung des OVG NRW vom 23.09.2020 ergibt sich: Die Kläger, ein Ehepaar, wohnen in […]