Der Europäische Gerichtshof hat am 01.10.2020 zum Aktenzeichen C–649/18 entschieden, dass ein Mitgliedstaat, für den eine Dienstleistung des Online-Verkaufs nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel bestimmt ist, in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Apotheken, die solche Arzneimittel verkaufen, nicht verbieten darf, kostenpflichtige Links in Suchmaschinen oder Preisvergleichsportalen einzusetzen. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 121/2020 vom 01.10.2020 ergibt sich: […]