Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 15.10.2020 zum Aktenzeichen 1 BvR 2262/20, dass es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen, wenn, wenn sich aus den Gründen des Gerichts nicht entnehmen lässt, dass die aus Art. 6 Abs. 2 GG folgenden Vorgaben an einen Ausschluss des Umgangsrechts beachtet wurden. Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, […]