Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 16. Oktober 2020 zum Aktenzeichen 1 BvR 2805/19 entschieden, dass die Frage an einen Polizeibeamten, ob dieser der deutschen Sprache mächtig sei und die Feststellung, dass der Polizeibeamte in der Lage sei, einfachste Sachverhalte zu erfassen und zu bewältigen, keine strafbare Beleidigung darstellt. Die strafgerichtliche Verurteilung des Beschwerdeführers wegen […]