Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 10. Januar 2024 zum Aktenzeichen2 BvR 26/24 entschieden, dass dann, wenn der Vollstreckungsschuldner für den Fall einer Zwangsräumung substantiiert ihm drohende schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend macht, sich die Tatsacheninstanzen − beim Fehlen eigener Sachkunde − zur Achtung verfassungsrechtlich verbürgter Rechtspositionen wie in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG regelmäßig mittels sachverständiger Hilfe ein genaues und […]