Der Europäische Gerichtshof hat am 17.12.2020 zum Aktenzeichen C-416/20 PPU entschieden, dass die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, der zur Vollstreckung einer in Abwesenheit verhängten Freiheitsstrafe ausgestellt wurde, verweigert werden kann, wenn der Ausstellungsmitgliedstaat nicht zugesichert hat, dass das Recht des Betroffenen auf eine neue Verhandlung gewahrt wird. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 169/2020 vom […]