Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 29. Dezember 2020 zum Aktenzeichen 1 BvR 2652/20 entschieden, dass es verfassungsrechtlich zweifelhaft, ob das Oberlandesgericht bei der Gestaltung des Verfahrens und der Feststellung des Sachverhalts, auch unter den Bedingungen des fachgerichtlichen einstweiligen Anordnungsverfahrens, der Bedeutung des Elternrechts des Beschwerdeführers und dem Gebot, Sorgerechtsentscheidungen am Kindeswohl auszurichten, was eine […]