Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27. November 2020 zum Aktenzeichen 1 BvR 836/20 entscheiden, dass eine Verfassungsbeschwerde wegen dem erfolgten Entzug weiter Teile des elterlichen Sorgerechts für ihre Tochter im einstweiligen Anordnungsverfahren erfolglos bleibt, weil sie nicht ausführlich begründet wurde. Die Verfassungsrichter führten aus, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts verfassungsrechtlich insoweit nicht unbedenklich, als […]