Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12. März 2021 zum Aktenzeichen2 BvR 2069/19 entschieden, dass ein Antrag auf Auslagenerstattung Erfolg hat, wenn ein Gericht einen mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschluss abändert. Damit bringt es zum Ausdruck, dass es das Begehren der Beschwerdeführer selbst für berechtigt erachtet. Über die Auslagenerstattung ist gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach […]