Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14. April 2021 zum Aktenzeichen 1 BvR 1839/20 entschieden, dass das Gericht in Kindeswohlverfahren sich mit den Ausführungen eines Sachverständigen und dessen Gutachten auseinandersetzen muss. Die Beschwerdeführerin ist die Mutter eines Kindes, für das die Eltern, die zusammengelebt hatten, zunächst gemeinsam sorgeberechtigt waren. Nach der Trennung der Eltern strengten […]