Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 07. Juli 2021 zum Aktenzeichen 1 BvR 2356/19 entschieden, dass die Nichtzulassung der Berufung in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren aus dem Bereich des Baunachbarrechts verfassungswidrig ist. Der Beschwerdeführer zu 1) betreibt in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der Beschwerdeführerin zu 2), ein Autohaus auf dem in ihrem Eigentum stehenden […]