Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 18. August 2021 zum Aktenzeichen 2 BvR 908/21 entschieden, dass die Auslieferung eines Beschwerdeführers, eines rumänischen Staatsangehörigen, zur Strafvollstreckung nach Rumänien verfassungswidrig ist. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht ist seiner Verpflichtung nach Art. 4 GRCh, auf der zweiten Prüfungsstufe im konkreten Fall zu prüfen und durch zusätzliche Informationen aufzuklären, ob der Beschwerdeführer […]