Das Oberlandesgericht Dresden hat am 17.05.2021 zum Aktenzeichen 4 U 382/21 entschieden, dass dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls auch eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zusteht. Voraussetzung ist jedoch, dass er ein Fahrzeug auch nutzen will. Wer bei einem Totalschaden kein Ersatzfahrzeug über zweieinhalb Jahre anschafft, hat keinen Nutzungswillen, dann entfällt die Entschädigung. Aus der Pressemitteilung des […]