Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Dezember 2021 zum Aktenzeichen 2 BvR 1106/21 entschieden, dass die Nichtberücksichtigung eines dem Beschwerdeführer zustehenden Rechtsbehelfs verfassungswidrig ist. Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht Fürstenwalde/Spree mit Urteil unter anderem in die Kosten eines Zivilrechtsstreits verurteilt. Mit Kostenrechnung vom 31. Mai 2016, in der Folgezeit mehrfach geändert, machte die Landeshauptkasse – […]