Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 10. Januar 2022 zum Aktenzeichen 2 BvR 537/21 entschieden, dass die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus verfassungswidrig ist, da diese gegen das Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 Satz 1 und Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes verstößt. Die Begründungstiefe des landgerichtlichen […]