Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 04. Oktober 2022 zum Aktenzeichen 1 BvR 382/21 eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführenden, das Land Berlin und eine Arbeitgebervereinigung, wendeten sich gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts, in denen es um die Eingruppierung von Servicekräften eines Amtsgerichts in eine höhere Entgeltstufe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst […]