Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 23.03.2023 zum Aktenzeichen I-20 U 318/20 entschieden, dass der Antragsteller sich nicht mit Erfolg mit einer Unterlassungsklage gegen eine einseitige Preisanpassung als solche wenden kann. Dass die von der Antragsgegnerin vertretene Auffassung, zur einseitigen Preisanpassung berechtigt zu sein, unrichtig ist, stellt keine Täuschung des Kunden dar. Aus der […]