Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. März 2023 zum Aktenzeichen 2 BvR 626/20 entschieden, dass eine Telekommunikationsüberwachung bei Nichtbeschuldigtem mangels gesicherter Tatsachenbasis verfassungswidrig ist. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist ein gegen den Vater des Beschwerdeführers, (…) (im Folgenden: Beschuldigter), geführtes Ermittlungsverfahren. Ihm wird vorgeworfen, sich 1980 seiner damals 17-jähriger Tochter (…) in der Absicht genähert […]