Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 03.03.2022 zum Aktenzeichen 6 UF 225/21 entschieden, dass die Beurteilung, ob die Rückführung eines kurz nach der Geburt in Obhut genommenen Kindes zu seinen Herkunftseltern zu einer Kindeswohlgefährdung führt, regelmäßig eines psychologischen Gutachtens bedarf. Dies gilt insbesondere, wenn sich das Jugendamt und der Verfahrensbeistand des Kindes […]