Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 24. März 2022 zum Aktenzeichen 1 BvR 2000/21 entschieden, dass vor der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung eingelegt werden muss. Eine solche Möglichkeit bestand hier im Wege der Einlegung eines Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung gemäß §§ 936, 924 Abs. 1 ZPO. Für den Fall, dass […]